Flächennutzungsplan

 

In der zweiteiligen kommunalen Bauleitplanung stellt der Flächennutzungsplan die vorbereitende Stufe dar. Er bezieht sich im Regelfall auf das gesamte Gemeindegebiet. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende gewünschte Art der Bodennutzung in den Grundzügen auf.

Seine Aufgabe besteht in der städtebaulichen Leitfunktion, insbesondere durch die Darstellung eines umfassenden Bodennutzungskonzeptes sowie durch die Bündelung der städtebaulichen Zielvorstellung der Kommune. Trotz seiner fehlenden Rechtsnormqualität hat er vielfältige Rechtswirkungen. Intern bindet er die Kommune durch das Entwicklungsgebot, extern steuert er insbesondere die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich und bindet andere Planungsträger.

Einen Sonderfall stellen sogenannte sachliche Teilflächennutzungspläne dar. Diese beschränken sich auf die Regelung auf ein einzelnes Sachthema, z.B. der Steuerung der Windenergienutzung.

Das Planungsbüro Zettl bietet Ihnen hierzu folgende Leistungen an:

  • Alle Grundleistungen gemäß HOAI zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans
  • Komplette Verfahrensdurchführung einschließlich Auswertung
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, Vorstellung der Planung in den kommunalen Gremien
  • Durchführung der Umweltprüfung
  • Abstimmung mit den Fachbehörden
  • Formulierung sämtlicher Beschlußvorschläge für die Abwägung und sonstiger Beschlußvorlagen
  • Formulierung aller Bekanntmachungstexte
Hier können Sie unser Infoblatt zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen als PDF-Dokument herunterladen (1,1 MB).
Infoblatt
BildReferenzFNP
BildReferenzFNP.PDF
PDF Datei [1.0 MB]
Druckversion | Sitemap
I © Planungsbüro Zettl - Südhang 30 - 35394 Gießen - Tel.: 0641 / 49410349 I
I Stand: November 2023 I