Bauleitplanung
Das Grundgesetz räumt den Kommunen das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Ein wichtiger Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist die Befugnis der kommunalen Bauleitplanung, mit der die Gemeinden die Bodennutzung in ihrem Gebiet eigenständig planen können.
Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch geregelt. Es sieht mit den beiden Ebenen der vorbereitenden und
verbindlichen Bauleitplanung ein zweistufiges Planungsverfahren vor. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar.
Der Bebauungsplan dient als verbindlicher Bauleitplan der näheren Ausgestaltung eines
einzelnen Baugebiets oder sonstigen Teilbereichs.
Die Bauleitplanung unterliegt der Rechtsaufsicht und der gerichtlichen Normenkontrolle. Zudem wird das öffentliche Baurecht, wozu auch das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht gehört, sehr stark von der
Rechtsprechung geprägt. Neben der planerischen Kompetenz ist daher auch ein hohes Maß an Rechtssicherheit für ein erfolgreiches Bauleitplanverfahren erforderlich. Viele Kommunen nutzen daher die im
Baugesetzbuch explizit definierte Möglichkeit zur Einschaltung Dritter zur Vorbereitung und Durchführung anstehender Bauleitplanverfahren.
Das Planungsbüro Zettl bietet seinen Kunden eine umfassende Beratung, Betreuung und die Durchführung aller im Rahmen der Bauleitplanung anfallenden Aufgaben an.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört im einzelnen über die
hinaus auch die
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren ist mittlerweile der Einsatz elektronischer Medien und des Internets zulässig. Hierdurch können die
Nebenkosten für die Verfahrensdurchführung nennenswert reduziert und mehr Bürgernähe praktiziert werden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Planungen auf unserer Homepage zu publizieren und die
Pläne und Berichte statt in gedruckter Form auf CD oder per email zu verschicken.
Neben den förmlichen Planverfahren bieten wir auch die Erarbeitung informeller Planungen an. Diese gehen den förmlichen Verfahren voraus
und liefern inhaltliche Ziele. Ihre Stärke liegt darin, dass sie nicht rechtlich ausgestaltet und somit sehr flexibel sind. In Form einer nicht normierten offenen Planung können Lösungen und Ziele
erarbeitet werden, welche wichtige Einscheidungshilfen für die darauf aufbauenden förmlichen Verfahren darstellen.
Ergänzend bieten wir die Erarbeitung von begleitenden Fachgutachten an. Für die planungsrechtliche Steuerung für die Errichtung von Windkraftanlagen erarbeiten wir Gutachten welche das Gemeindegebiet
flächendeckend hinsichtsichtlich seiner Eignung für die Windenergienutzung bewertet.