Umweltprüfung und Umweltbericht

 

Grundsätzlich ist für alle Bauleitplanverfahren die Durchführung einer Umweltprüfung obligatorisch. Dies gilt für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen einschließlich vorhabenbezogener Bebauungspläne. Ausgenommen sind nur Bauleitpläne, welche im vereinfachten Verfahren geändert oder ergänzt werden sowie Bebauungspläne der Innenentwicklung.

Im Rahmen der Umweltprüfung sollen die voraussichtlichen und wesentlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Das Ergebnis wird im Umweltbericht dokumentiert. Dieser stellt einen gesonderten und eigenständigen Teil der Begründung dar. Er bildet die Grundlage für die Beteiligungsverfahren und für die Abwägung der umweltrelevanten Belange durch die planaufstellende Kommune.

Das BauGB gibt die wesentlichen Inhalte und die Struktur der Umweltprüfung und des Umweltberichts vor. Er enthält eine Bestandsaufnahme des Umweltzustandes, eine Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Festsetzungen sowie eine Wirkungsprognose. Die Umweltprüfung dient nicht einem wissenschaftlichen Selbstzweck sondern der ordnungsgemäßen Vorbereitung der Abwägungsentscheidung. Die Umweltprüfung ist daher auf die Untersuchung und Bewertung der erheblichen, abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen zu beschränken. Nachdem sich die Kommune im Rahmen des Scopings mit den betroffenen Fachbehörden und Verbänden abgestimmt hat legt sie als Planungsträger den Untersuchungsumfang fest.

Das Planungsbüro Zettl bietet Ihnen hierzu folgende Leistungen an:

● Komplette Durchführung der Umweltprüfung und Erstellung des Umweltberichts.
● Abstimmung mit den Fachbehörden und den Verbänden (Scoping).
● Festlegung des Untersuchungsrahmens.
● Zusammenstellung aller verfügbaren, relevanten Umweltinformationen.
● Durchführung notwendiger Bestandsaufnahmen, insbesondere der Biotopkartierung, welche meist obligatorisch ist.
● Je nach Bedarf Durchführung von weiteren Fachgutachten, wobei ggf. externe Fachbüros eingebunden werden.

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I Stand: November 2023 I