Raumordnung und Regionalplanung
Als überörtliche und fachübergreifende Planung ist die Raumordnung der Bauleitplanung übergeordnet und hat die Aufgabe auf regionaler,
landesweiter und bundesweiter Ebene die unterschiedlichen raumbedeutsamen Nutzungsansprüche in ein räumliches Gesamtkonzept zu integrieren. Für die Kommunen ist dabei vor allem die untere Ebene der
Regionalplanung von wesentlicher Bedeutung, da diese den konkreten Rahmen für die kommunale Bauleitplanung vorgibt.
Der Regionalplan konkretisiert den Landesentwicklungsplan indem er Ziele und Grundsätze definiert, welche im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu beachten sind. Dies betrifft vor
allem die Siedlungsentwicklung, aber auch die Verkehrsplanung, die Infrastrukturplanung, die Landschaftsplanung sowie die Freiraumplanung einschließlich der Festlegung von Vorrangflächen für die
Windenergienutzung. Für den Flächennutzungsplan gilt eine Anpassungspflicht an den Regionalplan.
Der Regionalplan wird regelmäßig fortgeschrieben. Auf der Grundlage des Gegenstromprinzips werden die Kommunen am Aufstellungsverfahren beteiligt. Im Rahmen dieser
Beteiligungsverfahren können sie ihre Belange und Interessen vorbringen und vertreten.
Möchte eine Kommune eine Planung umsetzen, welche nicht den Zielen der Raumordnung entspricht und möchte sie nicht auf die Fortschreibung des Regionalplans warten, hat Sie die Möglichkeit sich im
Rahmen eines Abweichungsverfahrens in diesem konkreten Fall von den Zielen der Raumordnung befreien zu lassen. Über die Zulassung eines Abweichungsantrags entscheidet die
Regionalversammlung.
Das Planungsbüro Zettl bietet Ihnen hierzu folgende Leistungen an: