Bebauungsplan

 

Der Bebauungsplan ist das klassische Instrument und der Regelfall zur Ordnung des Baugeschehens. Er enthält in der Regel Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Er ist Grundlage für die vorbereitenden und die vollziehenden Bodenordnungsmaßnahmen.

Eine Sonderfall ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Es regelt im Zusammenspiel mit einem städtebaulichen Vertrag die städtebauliche Ordnung für ein konkretes Projekt und ist dabei nicht an den im BauGB abschließend normierten Festsetzungskatalog gebunden.

Ein weiterer Sonderfall ist der Bebauungsplan der Innenentwicklung, welcher im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Er ist zudem von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung sowie vom naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand freigestellt.

Das BauGB ermächtigt die Kommunen weiterhin sogenannte "Innenbereichssatzungen" zu beschließen. Mit diesen wird der unbeplante Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abgegrenzt. Damit wird die prinzipielle planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich des Ortsrandes gesteuert und klargestellt.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans braucht Zeit. Damit in dieser Zeit im Plangebiet keine Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit den vorgesehenen Planungszielen übereinstimmen, stellt das BauGB verschiedene Instrumente zur Sicherung der Planung zur Verfügung. Es handelt sich um die zeitlich befristete Veränderungssperre während der Aufstellungsverfahrens oder im Einzelfall um die Zurückstellung von Baugesuchen.

Das Planungsbüro Zettl bietet Ihnen hierzu folgende Leistungen an:

  • Alle Grundleistungen gemäß HOAI zur Aufstellung eines Bebauungsplans.
  • Erstellung des städtebaulichen Entwurfs.
  • Komplette Verfahrensdurchführung einschließlich Auswertung.
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, Vorstellung der Planung in den kommunalen Gremien.
  • Durchführung der Umweltprüfung.
  • Abstimmung mit den Fachbehörden und den beteiligten Fachbüros.
  • Formulierung sämtlicher Beschlußvorschläge für die Abwägung und sonstiger Beschlußvorlagen.
  • Formulierung der Bekanntmachungstexte.
  • Prüfung der Anwendungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen für die Innenentwicklung.
  • Aufstellung von Innenbereichssatzungen.
  • Unterstützung und Beratung bei der Sicherung der Bauleitplanung.
  • Unterstützung und Beratung bei der Vergabe von Fachgutachten.
  • ....kurz:
    vom Aufstellungs- bis zum Satzungsbeschluss alle erforderlichen Leistungen.
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I Stand: November 2023 I