Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist das klassische Instrument und der Regelfall zur Ordnung des Baugeschehens. Er enthält in der
Regel Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Er ist Grundlage für die vorbereitenden und die vollziehenden
Bodenordnungsmaßnahmen.
Eine Sonderfall ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Es regelt im Zusammenspiel mit einem städtebaulichen Vertrag die städtebauliche Ordnung für ein konkretes Projekt und ist
dabei nicht an den im BauGB abschließend normierten Festsetzungskatalog gebunden.
Ein weiterer Sonderfall ist der Bebauungsplan der Innenentwicklung, welcher im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Er ist zudem von der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltprüfung sowie vom naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand freigestellt.
Das BauGB ermächtigt die Kommunen weiterhin sogenannte "Innenbereichssatzungen" zu beschließen. Mit diesen wird der unbeplante Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abgegrenzt.
Damit wird die prinzipielle planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich des Ortsrandes gesteuert und klargestellt.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans braucht Zeit. Damit in dieser Zeit im Plangebiet keine Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit den vorgesehenen Planungszielen übereinstimmen, stellt das
BauGB verschiedene Instrumente zur Sicherung der Planung zur Verfügung. Es handelt sich um die zeitlich befristete Veränderungssperre während der Aufstellungsverfahrens oder im
Einzelfall um die Zurückstellung von Baugesuchen.
Das Planungsbüro Zettl bietet Ihnen hierzu folgende Leistungen an: