Flächennutzungsplan
In der zweiteiligen kommunalen Bauleitplanung stellt der Flächennutzungsplan die vorbereitende Stufe dar. Er bezieht
sich im Regelfall auf das gesamte Gemeindegebiet. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende gewünschte Art der Bodennutzung in den Grundzügen auf.
Seine Aufgabe besteht in der städtebaulichen Leitfunktion, insbesondere durch die Darstellung eines umfassenden Bodennutzungskonzeptes sowie durch die Bündelung der städtebaulichen Zielvorstellung
der Kommune. Trotz seiner fehlenden Rechtsnormqualität hat er vielfältige Rechtswirkungen. Intern bindet er die Kommune durch das Entwicklungsgebot, extern steuert er insbesondere die Zulässigkeit
von Vorhaben im Außenbereich und bindet andere Planungsträger.
Einen Sonderfall stellen sogenannte sachliche Teilflächennutzungspläne dar. Diese beschränken sich auf die Regelung auf ein einzelnes Sachthema, z.B. der Steuerung der
Windenergienutzung.
Das Planungsbüro Zettl bietet Ihnen hierzu folgende Leistungen an: